„Ich weiß, wie es um diese Lehre steht. / Es erben sich Gesetz‘ und Rechte / Wie eine ew’ge Krankheit fort; / Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte, / Und rücken sacht von von Ort zu Ort. / Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage; / Weh dir, dass du ein Enkel bist! / Vom Rechte, das mit uns geboren ist, / Von dem ist, leider! nie die Frage.“ (Mephisto im Faust)
Klage gegen den Braunkohletagebau Garzweiler (Entwurf!)
Um ohne nennenswerte Konsequenzen und aus Gründen von Stumpfsinn, Gier und Geiz beispiellose Verbrechen an Mensch und Natur zu begehen, gibt es das einfache und sehr zuverlässige Mittel der mittelbar-indirekten und also technisch-industriellen Räuberei und Zerstörung von Lebensgrundlagen der aller wehrlosesten Lebewesen und Menschen. Keine Richter und Staatsanwälte, keine Politiker, und zum Teil auch gerade keine Umweltschützer, Bürger-, Demokratieinitiativen und Menschenrechtsorganisationen, werden aktiv und ermitteln, protestieren bisher lautstark und mit Nachdruck, erstatten Anzeige oder erheben Klage. Am wenigsten jedenfalls im Sinne derjenigen, die in ihrer beschränkten Wahrnehmung nicht vorgesehen sind und wenn ihre weit überverhältnismäßige Betroffenheit noch so offenkundig und einfach einzusehen ist.1 Um ihnen gerecht zu werden, sind Tradition, Sitte, zivilgesellschaftliche Bildung und dergleichen meist untauglich und oft eher ein Hindernis, es braucht viel mehr radikale, unbefangene und grundsätzliche Überlegungen. In dieser seiner wichtigsten Disziplin hat nun der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in der Manier eines Kleinbürgervereins jämmerlich versagt. Braunkohleverstromung gehört zu den effektivsten Mitteln, weltweit und über viele Generationen eine definitiv hohe Zahl von Menschen durch Orkane, Unwetter, Überschwemmungen, Hitze, Feuerstürme und Trockenheit verelenden, verdursten und verhungern zu lassen, ihrer Lebensgrundlage und Heimat zu berauben und sie zu töten und zu morden. Weiterlesen →